Weitere Nachrichten zu folgenden Themen: 

19.02.2019 – Am 19. Februar 2006 ereignete sich das tragisches Unglück in der Bergbauregion des Bundestaates Coahuila im Norden Mexikos. Um etwa zwei Uhr morgens kam es in der Kohlemine Nummer 8 von Pasta de Conchos zu einer Explosion. 65 Minenarbeiter wurden dabei verschüttet und kamen ums Leben.

Bereits vor der Explosion wies die Mine erhebliche Mängel im Bereich Arbeitssicherheit auf. Bis heute sind 63 von den verunglückten Bergarbeitern unter den Trümmern begraben, da das zuständige Unternehmen Grupo México die Suche und Bergung der Körper schnell aufgab. Für das Unglück wurden weder das Unternehmen, noch die Behörden für die Verletzung der Sicherheitsstandards in der Mine zur Rechenschaft gezogen.

Organisation Familia Pasta de Conchos

IPasta de Conchosn Folge des Unglücks gründeten die Menschenrechtsverteidigerin Cristina Auerbauch und Angehörige der Minenarbeiter die Organisation Familia Pasta de Conchos (OFPC), ein Netzwerk von Mitglieder_innen der Gemeinschaft, welches vor allem aus Frauen der Minenregion Coahuila besteht. Diese kämpfen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Minenarbeiter und der Lebensbedingungen der umliegenden Dörfern.

Am traurigen Jahrestag der Tragödie von Pasta de Conchos reisen Mitglieder_innen der OFPC jährlich nach Mexiko-Stadt, um dort mit Aktionen an ihre Verstorbenen zu erinnern und die öffentliche Aufmerksamkeit auf ihre anhaltende Forderung nach einer Bergung der Verschütteten zu lenken. Gleichzeitig wollen sie auf die sozialen, ökologischen und arbeitsrechtlichen Bedingungen in der Bergbauregion von Coahuila sichtbar machen. Zuletzt errichteten sie im Februar 2018 ein sogenanntes Anti-Monument mit der Zahl 65 vor der mexikanischen Börse in Mexiko-Stadt. Außerdem veröffentlichten sie mit Unterstützung der Heinrich-Böll-Stiftung einen umfassenden Bericht über die Geschichte und aktuelle Situation des Bergbaus in Coahuila. 

Die Interamerikanische Menschenrechtskommission prüft den Fall Pasta de Conchos

Im Februar 2018 beschloss die interamerikanische Menschenrechtskommission die Annahme des Falls Pasta de Conchos. Sie erklärte die Prüfung der möglichen Verantwortlichkeit des mexikanischen Staates für die Verletzung fundamentaler Grundrechte (Recht auf Leben; körperliche Unversehrtheit; Zugang zur Justiz) der Minenarbeiter und ihrer Angehöriger. Des Weiteren kündigte die Kommission an, auch die Verletzung von ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechten zu prüfen.

Der Fall Pasta de Conchos wird richtungsweisend für andere verwandte Fälle in den Amerikas sein. Denn er zeigt auf, dass Arbeitsrechte ein integraler Teil von Menschenrechten sind, ein Thema was bisher von der interamerikanischen Menschenrechtskommission kaum adressiert wurde. Außerdem involviert er eines der größten extraktivistischen Unternehmen Mexikos und rührt damit an strategischen Interessen von mächtigen ökonomischen und politischen Akteuren.
 

Text: Janina Rühl